Energie. Energieprinzip

„Energie“ ➡ ist eine physikalische Größe, die den Hauptgegenstand der „AG Energetik“ bildet. Auch für die Energiepolitik ist die Energie eine wichtige Größe, wenngleich hier die physikalische Komponente eher eine untergeordnete spielt…😉

➡ „Energon“ (altgriechisch „ἐνnἔργον“) steht für „inne-wirkend“ bzw. „inne-wohnend“. In der Tat kann man Energie als etwas „inhärentes“ betrachten, gewissermaßen als das Potential, Arbeit verrichten zu können. Auch wenn dies rein physikalisch nicht ganz exakt ist, reicht dieses Verständnis bzw. die intuitive Vorstellung von „Energie“ für die Bedürfnisse der „AG Energetik“ allemal aus.
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Das wohl wichtigste und zugleich meist bekannte (wenn auch nicht notwendigerweise meist verstandene 😉) Naturgesetz überhaupt ist zweifelsohne das Energieerhaltungsgesetz. Dieses ist so grundlegend, dass man gelegentlich schlicht vom „Energieprinzip“ spricht. So besagt der korrespondierende Energieerhaltungssatz, dass die Gesamtenergie eines abgeschlossenen Systems stets unverändert bleibt. Zwar kann Energie zwischen verschiedenen Energieformen hin und her umgewandelt werden, sie kann jedoch innerhalb des geschlossenen Systems weder erzeugt ➡ noch vernichtet werden.

➡ wegen E=mc^2 gilt ein entsprechend modifiziertes Energieerhaltungssatz, der sich über Energie und Masse erstreckt.
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So grundlegend dieses Naturgesetz auch sein mag – wir erleben quasi im Alltag immer wieder dessen Verletzungen. So tun wir beispielsweise Energie „erzeugen“, „gewinnen“, „einsparen“ und wir setzen neuerdings voll auf die sog. „Erneuerbaren Energien“. Doch während es sich hierbei nur um Wortklaubereien handelt, ist es bei den „perpetia mobillia“ viel problematischer; näheres anderswo auf AG Energetik .