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Spätestens die Überlegungen und Erkenntnisse der AG „EROÏ – Energy Return of Impacted Input“ ➡ legen einen umgehenden und vollumfänglichen Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Windenergie nahe. Denn angesichts der verheerenden Auswirkungen der Windkraft auf Mensch und Natur kann es für Umweltschützer, Ökomodernisten oder schlicht für rational denkende Menschen nur noch die Frage nach dem „Wie“ oder „Wann“, bezogen auf den Windkraftausstieg, geben – nicht mehr die Frage „Ob“. Windkraft wirft – wenn überhaupt – nur sehr überschaubare energetische Erträge ab, die aber mit einer solch verheerenden Umweltzerstörung erkauft werden müssen, dass all diese „WKA“-Ungetüme schlicht davon gehören!
Allerdings ist es weiß Gott nicht meine Sache, zwar berechtigte, aber doch völlig unrealistische Forderungen aufzustellen; so leicht will ich’s mir dann doch nicht machen. Vielmehr will ich – ähnlich dem Blogbeitrag „Warum Kernenergie – eine etwas andere Fragestellung“ – eine konkrete gesetzliche Rahmensetzung für die deutsche bzw. europäische Politik nennen, die einerseits sehr wohl zum Ziel führt, anderseits aber hinreichend Optionen zur Gesichtswahrung für alle Seiten bietet. Also, auch die Ökobranche – gut aufgepasst..
➡ „EROÏ – Energy Return of Impacted Input“. Konzipiert wurde ein „Energy Return of Invested Impact“ , der im Gegensatz zum reinen EROI dem Impact in die Biosphäre Rechnung tragen sollte. Wir nennen es EROII bzw. EROÏ. Die einzige Energieform, bei der der EROÏ dem EROI praktisch gleicht, ist eindeutig die Kernenergie. Mit einigen Abstrichen lässt sich Ähnliches mit einem Gaskraftwerk bzw. einer eigens gemanagten PV-Anlage auf einem (bereits vorhandenen!) Dach annähernd erzielen. Bei der Windkraft hingegen differieren EROII und EROÏ um den Faktor 5 voneinander, weshalb es sich hierbei um die am meisten zerstörerische Energieform handelt. Sie sollte vollumfänglich eingestellt werden.
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Eigentlich ließe sich das nachfolgende 2-Punkte-Programm auf eine einzige Maßnahme – s. Punkt 1) „Ausschluss der Windkraft aus dem Geltungsbereich des EEG…“ – runterbrechen. Der Punkt 2) wäre dann gewissermaßen die zweite Projektphase und so gesehen eine Art Abrundung. Denn durch die hier vorgeschlagene Gesetzesnovelle wird ein weiterer Ausbau der Windkraft absehbar zum Erliegen kommen. Was dann übrig bleibt, sind die Altlasten, also Monsterfundamente bei Onshore, Monopiles bei Offshore, aber auch die Bestandsgarantien für bereits laufende WKA. Für deren Beseitigung muss eine gesetzliche Rahmensetzung gefunden werden, die ich hier nicht nennen kann.
2-Punkte-Programm für den Ausstieg aus der Windkraft
1) Ausschluss der Windkraft aus dem Geltungsbereich des EEG durch informelle Aberkennung des EE-Status, sowohl für Onshore- als auch für Offshore-Windkraft;
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2) Nationaler oder europäischer Plan zur Beseitigung von Altlasten der Onshore- und Offshore-Windkraft.
An dieser Stelle erfahre ich für gewöhnlich eine Reaktion, wie etwa diese: „Ach komm, was ist denn daran so originell? Forderungen nach Abschaffung oder Modifikation des EEG werden immer wieder erhoben, teils sogar aus den Regierungskreisen… na und?…🙄 Warum sollte ausgerechnet jetzt etwas gegen die so mächtige Windkraftlobby gehen, wo doch weit über 1000 Bürgerinitiativen bisher auf Granit gebissen haben??“
Doch dem tue ich dezidiert widersprechen. Gerade der „Ausstieg aus der Windkraft“ (nicht Abschaffung des EEG!) ist durchsetzbar und er ist in der derzeitigen Gemengelage (Corona- demnächst Wirtschafts-Krise) durchsetzbarer denn je. Wie das?
Nun, zunächst sollten wir uns die bisherigen Erfahrungen mit der hier und da erhobenen Forderung nach EEG-Ausstieg oder -Modifikation vergegenwärtigen. Denn kaum war ein solches Gedankenspiel raus, schlug einem die Welle der Empörung mit voller Wucht entgegen. Doch dem aufmerksamen Beobachter wird aufgefallen sein, dass die lautesten Schreier keineswegs die EE-Lobby war. Die lautesten waren stets die Klein- bzw. Null-Profiteure, letztere auch nützliche Idioten genannt. Denn im Gegensatz zu dem Kleinprofiteur – mit einer privaten PV beispielsweise – merkt der fehlgeleitete Atomkraftgegner nicht, dass er bei einer AKW-Abschaltparty gerade die Zerstörung seiner Landschaft und seiner Zukunftsperspektiven bejubelt.
Dieser Fehler sollte diesmal tunlichst vermieden werden und von daher wäre der Windkraftausstieg von vorne herein so auszurichten, dass wir gerade die Kleinprofiteure mitnehmen und die nützlichen Idioten nicht gleich verprellen. Mit anderen Worten, der Windkraftausstieg richtet sich nicht gegen die Energiewende (jedenfalls nicht explizit 😉), vielmehr kommen die so rückgewonnenen EEG-Umlagen anderen EE zugute, insbesondere der Solarenergie . Der Windkraftausstieg dient dem Landschafts-, Umwelt- und Klimaschutz (auch dem Schutz der Bevölkerung und deren Gesundheit!), er ermöglicht Fortschritte bei der Digitalisierung, Elektromobilität etc.